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- Sachverständigenbüro SOFORT -

- Wichtige Punkte nach einem Unfall -

- Fragen und Antworten zum Thema Unfall -

- Definitionen zum Thema Unfallschaden -

 

[Gutachterkosten - Rechnungshöhe] [Kürzungs- und Prüfberichte durch Versicherung von DEKRA und Co. bei fiktiver Abrechnung] [Wertminderung, Restwert, Bagatellschaden] [Abtretung, Rechtsberatung, Rechtsdienstleistungsgesetz] [Opfer - 130% Grenze] [Nutzungsausfall - Mietwagen]

 

- Probleme mit der Schadensregulierung -

Die nachstehenden Informationen bzw. Meinungen sind in eigener Sache (keine Rechtsberatung) und haben nur informatorischen Wert, für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung und eine Prüfung bzw. entsprechende Fragen können nur mit einem Rechtsanwalt geklärt werden. Wir sind keine Rechtsanwälte und haben die nachstehenden Information selbst erstellt bzw. kopiert.

Es werden auf dieser Seite Empfehlungen gegeben die den Geschädigten helfen sollen, die Tricks und unseriösen Regulierungsmethoden einiger Versicherungen z.B. der HUK Coburg Versicherung kennen zu lernen.

Die zum Download stehenden Urteile und Textbausteine sollen helfen, dem Geschädigten und dessen  Rechtsanwalt bzw. dem Richter, die Rechtssprechung im Sinne der Rechtssicherheit am Standort Halle vergleichen zu können. Diese sind meistens im PDF - Format und mit Passwort geschützt. Ihre Passwortanfrage senden Sie bitte an service@sofort-vor-ort.de oder Sie klicken hier.

Natürlich stellen wir Ihnen auch (aus unserer Sicht) fehlerhafte Urteile vor, welche (aus unserer Sicht) das Resultat bequemer und genervter richterlicher Willkür sind. Diese sind soweit von der gängigen und übergeordneten Rechtssprechung entfernt, dass da Sie nicht zur Berufung zugelassen wurden nur über Schadensersatzklagen gegen den Richter weiter bearbeitet werden können. Auch möchten wir hiermit das Interesse des Präsidiums des Amtsgericht Halle und unserer Justitzministerum wecken. 

 

Die häufigste Ursache von Regulierungsproblemen im Kfz-Schadensbereich ist die Wahl der Autoversicherung. Der Versicherte möchte für seine Prämie eine ordentliche Leistung vom Versicherer erwarten. Doch dass billig versichert nicht automatisch gut versichert ist, stellt sich meist erst nach einen Schadensfall heraus. Von daher empfehlen wir zum Thema Autoversicherung :

  1. Keine Werkstattbindung, da der Versicherer bestrebt ist billigst abzurechnen. Billigst ist meist keine Vertragswerkstatt in Ihrer Nähe und hat ein angebliches Zertifikat von der versicherungsfreundlichen DEKRA. Es gab Situationen, da war der Meister nie gesehen, das Ersatzteil wurde gebraucht oder nicht original (aus China) montiert, das Fahrzeug hatte nach Reparatur 2 Farben (da die Beilackierung eingespart wurde), es wurde lieber unzulässig dick gespachtelt(statt das teure Ersatzteil zu erneuern), die Scheibendichtungen wurden für eine Lackierung nicht demontiert und durch resultierende unschöne Abklebekannten platzte der Lack wieder ab, der Bereich korrodierte und das alles in Verbindung mit unerträglichen Windgeräuschen. Diese von der Versicherung aufgedrückten Einsparungen führen zu negativer Wirtschaftlichkeit der Werkstatt (hohe Reklamationsrate auf Kosten der Werkstatt) und für Sie besteht auch noch das erhöhte Risiko des Reklamationsverlustes (Werkstatt ist pleite).

  2. Kein Hochstufungsretter, sondern sichten Sie lieber vor Vertragsabschluss die Rückstufungstabelle. Ja, im ersten Moment klingt es verbraucherfreundlich, wenn nach einem Unfall keine Hochstufung der Versicherungsprämie erfolgt, aber was passiert wenn Sie die Versicherung wechseln wollen? Lassen Sie sich beraten am Besten von einem Makler, diesem wird zwar auch nach gesagt die Versicherung mit der höchsten Rendite am liebsten zu verkaufen, aber der Markler hat wenigstens die Möglichkeit mehrere Versicherungen anbieten zu können und weis über die Vergleichmöglichkeiten des Verbrauchers per Internet.

  3. Vorsicht vor den vielen blendenden Angeboten im November (normale Kündigung), denn wer im Jahr 3 mal seine Preise erhöht um im November zu locken, sollte auch auf das Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall und Preiserhöhung hinweisen.

Unsere Erfahrungen zum Thema Versicherung im Schadensfall sind, dass wir die HUK Coburg Versicherung, auf Grund von massiven Regulierungsproblemen, nicht empfehlen können. Die Direct Line Versicherung können wir empfehlen, da hier trotz hohen Anteil keine Regulierungsprobleme aufgetreten sind.

Gutachtenbeispiele

 

1. Beweissicherungsgutachten:

- PKW-Haftpflicht (klick hier)

- PKW-Kasko (klick hier)

2. Schadensgutachten mit Plausibilitätsprüfung, Reparaturwegvorgabe, Wiederbeschaffungswertberechnung, Wertminderungsberechnung inkl. Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung, - der Reparaturkosten, - des Restwert, der Wertverbesserung(NFA) und Dokumentation der Fahrzeugdaten und des Schadensbildes zur Beweissicherung:


- PKW-Haftpflicht (Klick hier)

- Krad-Haftpflicht (Klick hier) 

- NFZ-Haftpflicht (Klick hier) 

- LKW-Haftpflicht (Klick hier) 

- Wohnmobil-Haftpflicht (Klick hier) 

- Sonderfahrzeug-Haftpflicht (Klick hier) 

 

 

Gutachterkosten-Rechnungshöhe

 

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Die HUK Coburg Versicherung zahlt nur einen Teil der Gutachterrechnung, weil Sie behauptet das die Rechnung überhöht wäre, was kann ich tuen?

 

 

Kürzungs- und Prüfberichte über Versicherung von DEKRA & Co. bei fiktiver Abrechnung

 

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  1. Zur Kürzung des UPE-Aufschlags (Ersatzteilzuschlag), der Verbringung zur Lackiererei und der Entsorgungskosten mit dem unhaltbaren Argument, der falle bei der fiktiven Abrechnung nicht an, teilen wir mit: Ob eine Position „anfällt“, ist ohne Bedeutung, denn bei einer konsequent fiktiven Abrechnung fällt bekanntlich gar nichts an. Der Grundsatz lautet: Wer fiktiv abrechnet, kann – mit Ausnahme der gesetzlich gesondert geregelten Mehrwertsteuer – alles das beanspruchen, was ihn eine tatsächliche Reparatur kosten würde. Die zu beantwortende Frage lautet: Wären bei einer Instandsetzung UPE-Aufschläge usw. angefallen?

    Der Maßstab sind die Werkstätten der jeweiligen Marke im  Wirtschaftsraum des Geschädigten. Wenn diese Betriebe in Ihrer Region die UPE-Aufschläge usw. verlangen, so müsste. der Geschädigte diese Positionen bei einer durchgeführten Reparatur also bezahlen. Dann kann er sie auch fiktiv beanspruchen (Kammergericht, Urteil vom 10. September 2007, Az: 22 U 224/06; AG Saarbrücken, Urteil vom 23.2.2005, Az: 3 C 291/04; AG Hamburg-Harburg vom 9.6.2005, Az: 648 C 88/05; LG Aachen, Urteil vom 7.4.2005, Az: 6 S 200/04; AG Hamm, Urteil vom 28.8.2005, Az: 16 C 139/05; AG Lemgo, Urteil vom 12.5.2005, Az: 16 C 437/02 und viele mehr).
    >>>>>klick hier wenn Sie mehr wissen wollen oder einen kompletten Fall am AG Halle ausdrucken wollen>>>>>>

Folgendes ist gerade in Überarbeitung:

  1. In Ihrer Werkstattwahl....., Stundenverrechnungssätze

  2. Beilackierung......

  3. Abkleben....

  4. Reinigung......

  5. Instandsetzung statt Erneuerung........

  6. Reklamations - Restrisiko

  7. Abmelde- und Zulassungskosten

Wertminderung, Restwert, Bagatellschaden

 

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Abtretung, Rechtsberatung, Rechtsdienstleistungsgesetz

 

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Opfer - 130% Grenze

 

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Nutzungsausfall Mietwagen


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