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- Sachverständigenbüro -

- 10 wichtige Punkte nach einem Unfall -

- 10 Fragen und Antworten zum Thema Unfall -

- 10 Definitionen zum Thema Unfallschaden -

[Schadensgutachten] [Beweissicherungsgutachten] [Wertgutachten] [Rechnungsprüfung] [Reklamationsbearbeitung] [Kundenservice/ Geschenke]



10 wichtige Punkte nach einem Unfall

 

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

 1.  Kfz-Sachverständigen des Vertrauens

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl (z.B. Firma SOFORT) zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann , wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt  (Schadenhöhe liegt nicht höher als 600,00-750,00 EUR) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt oder ein Kurzgutachten von dem Sachverständigenbüro (z.B. Firma SOFORT) ausreichen.

2.  Unabhängige Beweissicherung / Mietwagen / Nutzungsausfall

Die vollständige Beweissicherung (Gutachten) über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die Unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

3.  Umfang des Schadens

Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten (z.B. von der Firma SOFORT) nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

4.  Merkantile Wertminderung

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend EURO.

5.  Abrechnung auf Gutachtenbasis

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatte zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Im Totalschadenfall kann auf Grundlage des Gutachtens die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt werden (z.B. bei differenzbesteuerten Gebrauchtfahrzeugen).

6.  Werkstatt de Vertrauens

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Mit unseren Erfahrungen helfen wir die Firma SOFORT Ihnen gern weiter.

7.  Mietwagen

Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf  ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich hierbei z.B. an unsere (Firma SOFORT) Mietwagenabteilung.

Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen (steht z. B. schon im Gutachten von unserer Firma SOFORT) vorgenommen werden.

8.  Achtung Schadenmanagement

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, daß ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger (z.B. Firma SOFORT) durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.

9.  Schutz des Versicherers des Unfallverursachers

Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren

10. Rechtsanwalt

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu. Mit unseren Erfahrungen helfen wir die Firma SOFORT Ihnen mit Empfehlungen gern weiter.

Unsere kostenfrei 24h Servicerufnummer ist  0800-763678-0 (leichter gemerkt die 763678 steht entsprechend Telefontastatur für SOFORT).

Schadensgutachten

 

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Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte und helfen bei der Schadenregulierung. Sie sind die Basis zur Sicherung der Ansprüche der Geschädigten.

Die Schadenbegutachtung erfolgt in einem unserer Büros, beim Geschädigten vor Ort oder am Standort des Fahrzeugs durch einen unserer besonders geschulten Sachverständigen. Er legt den optimalen Reparaturweg fest ermittelt die notwendigen Reparaturkosten und Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeugs und, soweit erforderlich, Wiederbeschaffungswert, Wiederbeschaffungsdauer, Restwert und Wertminderung.

Die Vorteile des Geschädigten: neutrale, nicht weisungsgebundene Gutachten helfen bei der Entscheidungsfindung, ob und wie repariert wird oder ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden soll.

Beweissicherungsgutachten

 

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Nur die vollständige Beweissicherung über Schadensumfang und Schadenshöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten zustehende Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden und Fahrzeugschäden vollständig erkannt und gegebenenfalls beseitigt werden können.
Sicherung und Dokumentation von Schäden an Fahrzeugen helfen zur Aufklärung bei einem Rechtsstreit.

Wertgutachten

 

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Wertgutachten bzw. Wertermittlung an Fahrzeugen dienen als Nachweis bei Diebstahl und Brand sowie beim Verkauf, für die Steuererklärung oder für die Buchhaltung.

Rechnungsprüfung

 

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Wir überprüfen Reparaturrechnungen und stellen ggf. fest ob der Umfang der durchgeführten Reparaturen gerechtfertigt war.

Reklamationsbearbeitung

 

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Ist die Qualität der durchgeführten Reparaturen in Ordnung ?
Auch bei Problemen mit einer Werkstatt kann der Gutachter zur Klaerung beitragen. Bei dieser Art von Gutachten geht es meist darum, festzu- stellen ob Arbeiten durchgefuehrt worden sind und ob die Qualitaet der Ausfuehrung dem derzeitigen Stand der Technik entsprechend ist.
Ist das "unfallfrei" gekaufte Fahrzeug wirklich unfallfrei?
Wir unterstuetzen Sie vor dem Kauf Ihres Fahrzeuges. Der Gutachter überprüft den technischen Zustand des Fahrzeuges und optischen Zustand des Fahrzeuges und weist ggf. auf Abweichungen des Marktwertes hin. Er untersucht das Fahrzeug an speziellen Bereichen um festzustellen ob evtl. Vorschaeden vorhanden sind.

Die besonderen Serviceangebote für unsere Kunden.


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